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Die Geschichte des Zebrastreifens: Wie der Fußgängerüberweg zu seinem Namen kam

  • vor 2 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Leere, von Bäumen gesäumte Stadtstraße mit Zebrastreifen, roter Ampel und historischen Häuserfassaden im Sonnenlicht.

Am 1. September veranstaltet die Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen den Tag des Zebrastreifens. Nach ihren Angaben ereignen sich rund 80 Prozent aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung innerhalb von Ortschaften beim Überqueren von Straßen. Mit dem Aktionstag möchte der Verband deshalb auf die Bedeutung gut sichtbarer Markierungen für die Verkehrssicherheit aufmerksam machen und die Erneuerung von Zebrastreifen unterstützen.


Heute gehört der Zebrastreifen ganz selbstverständlich zum Straßenbild. Seine Geschichte beginnt in Deutschland jedoch erst in den 1950er Jahren – zunächst unter der amtlichen Bezeichnung „Dickstrichkette“ und noch ohne den Vorrang für Fußgänger, der heute fest mit ihm verbunden ist.


Warum Fußgängerüberwege notwendig werden

Mit dem stark zunehmenden Autoverkehr ab den 1950er Jahren wird das Überqueren von Straßen in Deutschland immer gefährlicher. Es braucht – zusätzlich zu Ampelanlagen - klar erkennbare Stellen, an denen Menschen die Fahrbahn möglichst sicher passieren können.


Der erste gestreifte Fußgängerüberweg an einer Kreuzung wird 1948 in London eingerichtet. Damals ist die Markierung allerdings noch blau-gelb. Im folgenden Jahr legen die Vereinten Nationen entsprechende Markierungen als Fußgängerüberwege fest. In Deutschland entsteht 1952 in München der erste Zebrastreifen. Ein Jahr später wird der gestreifte Fußgängerüberweg auch in die deutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen.


Die „Aktion Zebra“ in Hamburg

Mehr Sicherheit bringt die neue Markierung zunächst nur eingeschränkt. Viele Verkehrsteilnehmer wissen noch nicht genau, welche Regeln an den Überwegen gelten. Deshalb starten das „Hamburger Abendblatt“ und die Hamburger Polizei am 24. April 1954 die „Aktion Zebra“.


Die Kampagne ist Teil einer groß angelegten Verkehrserziehungswoche und soll zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr anregen. Polizeibeamte beobachten das Verhalten an den Überwegen und notieren besonders rücksichtsvolle Autofahrer. Deren Namen werden anschließend in der Zeitung veröffentlicht. Zusätzlich erhalten sie eine Plakette für die Windschutzscheibe, auf der ein Zebra abgebildet ist.


Der Name verweist dabei nicht nur auf das schwarz-weiße Streifenmuster. „Zebra“ steht zugleich als Akronym für „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“. Durch die Berichterstattung wird der einprägsame Begriff weithin bekannt. Schon bald setzt sich die Bezeichnung „Zebrastreifen“ über Hamburg hinaus durch und verdrängt die sperrige „Dickstrichkette“.


Vorrang für Fußgänger erst ab 1964

Obwohl sich der Name Zebrastreifen schnell durchsetzt, haben Fußgänger dort zunächst keinen grundsätzlichen Vorrang. Erst 1964 wird ihr Vorrecht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung verankert. Seitdem müssen sich Autofahrer einem Zebrastreifen mit besonderer Aufmerksamkeit nähern, bei Bedarf anhalten und das sichere Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.


Damit erhält der Zebrastreifen schließlich die Bedeutung, die wir heute mit ihm verbinden. Er kennzeichnet nicht nur eine geeignete Stelle zum Überqueren der Straße. Fußgängern und Menschen mit Mobilitätshilfen wie Rollstühlen muss dort das Passieren der Fahrbahn ermöglicht werden. Fahrzeuge müssen gegebenenfalls warten. Außerdem darf vor und auf dem Zebrastreifen weder überholt noch gehalten oder geparkt werden.


Wo Zebrastreifen eingerichtet werden können

Wie viele Zebrastreifen es derzeit in Deutschland gibt, ist nicht bekannt. Klar ist nur, dass Ampelanlagen deutlich häufiger vorkommen. Für Berlin wird die Zahl der Zebrastreifen auf etwa 400 geschätzt.


Straßenmarkiermaschine sprüht weiße Zebrastreifen auf dunklen Asphalt.

Die Einrichtung eines Zebrastreifens ist heute an konkrete Voraussetzungen gebunden und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde geprüft. Infrage kommen grundsätzlich nur innerörtliche, beleuchtete Straßen mit höchstens einer Fahrspur je Richtung, ohne Busfahrstreifen oder Gleise. Zudem muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei maximal 50 km/h liegen, auf beiden Straßenseiten müssen Gehwege vorhanden sein und der Abstand zu Ampelanlagen muss ausreichend groß sein. Zudem dürfen Zebrastreifen keine koordinierten Ampelschaltungen, besser bekannt als „Grüne Wellen“, beeinträchtigen.


Fazit: Die Geschichte des Zebrastreifens

Die Geschichte des Zebrastreifens zeigt, wie aus einer einfachen Straßenmarkierung durch klare Regeln und gemeinsames Verständnis ein verlässlicher Bestandteil des Straßenverkehrs wird. Vom amtlichen Begriff „Dickstrichkette“ über die Hamburger „Aktion Zebra“ bis zum Vorrang für Fußgänger war es ein längerer Weg.


Wie sich weitere Verkehrszeichen im Laufe der Zeit verändert haben, lässt sich auch in der Erlebnisausstellung des PS.SPEICHER entdecken. An einer interaktiven Station stehen historische Zeichen ihren heutigen Entsprechungen gegenüber – ein kleiner Einblick in die Geschichte der Regeln, die unseren Straßenverkehr bis heute prägen.

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