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Vom „Lappen“ zur Plastikkarte: Zur Geschichte des Führerscheins

vor 1 Stunde
5 Min. Lesezeit
Rosa EU-Führerschein mit großem D, Sicherheitsmuster und mehrsprachigem Text.

Er steht für Unabhängigkeit, Mobilität und für viele auch für ein Stück persönliche Freiheit: der Führerschein. Heute gehört er für Millionen Menschen selbstverständlich zum Alltag. Doch als die ersten Automobile über die Straßen rollten, brauchte es weder eine staatliche Fahrerlaubnis noch eine einheitliche Prüfung. Wie wurde aus einem einfachen Befähigungsnachweis schließlich die fälschungssichere Plastikkarte?


Fahren ohne staatliche Prüfung

Die Geschichte des Führerscheins beginnt nur wenig später als die des Automobils selbst. In den Anfangsjahren um 1900 war noch keine staatliche Prüfung erforderlich, um einen Motorwagen fahren zu dürfen. Erste Nachweise über die Fahrberechtigung stellten häufig die Fahrzeughersteller selbst aus.

Blick auf Oldtimer-Treffen vor Backstein- und Moderne-Bauten, viele Menschen zwischen roten, grünen und schwarzen Klassikern.

Wer ein Automobil steuern wollte, musste vor allem zeigen, dass er die grundlegenden technischen Zusammenhänge verstand und das Fahrzeug sicher bedienen konnte. Im Mittelpunkt standen zunächst weniger Verkehrsregeln als vielmehr die Beherrschung der noch jungen und häufig störanfälligen Technik.


Warum führte Preußen im Jahr 1903 die Führerscheinpflicht ein?

Mit der wachsenden Zahl an Automobilen nahmen auch die Herausforderungen auf den Straßen zu. Die neue Technik brachte neue Risiken mit sich, während einheitliche Verkehrsregeln noch fehlten. Am 29. September 1903 führte Preußen deshalb – zwei Jahre nach Österreich – als erstes deutsches Land eine verpflichtende Prüfung für Wagenlenker ein.

Zuständig waren Mitglieder der weit verbreiteten Dampfkessel-Revisions-Vereine, den historischen Vorläufern des heutigen TÜV. Die Ingenieure dieser Vereine waren ursprünglich auf die Sicherheit technischer Anlagen spezialisiert. Damit gehörten sie zu den wenigen anerkannten Fachleuten, die das Wissen zur Beurteilung der neuen Motorfahrzeuge mitbrachten.

Geprüft wurden vor allem technisch-praktische Kenntnisse: Verstand der Fahrer die Funktionsweise des Fahrzeugs? Konnte er es kontrollieren und sicher bedienen? Verkehrsregeln spielten in den ersten Prüfungen dagegen kaum eine Rolle.

Nach und nach führten auch andere deutsche Länder entsprechende Fahrerlaubnisse ein. Diese galten jedoch häufig nur innerhalb des jeweiligen Landesgebiets. Wer mit seinem Automobil eine Grenze überquerte, stieß deshalb schnell auf bürokratische und praktische Probleme.



Historisches Dreirad-Auto mit großen Speichenrädern und Holzsitz in einem Museum, im Hintergrund Daimler/Benz-Beschriftung

Seit wann gehören Verkehrsregeln zur Führerscheinprüfung?

Eine entscheidende Veränderung brachte das „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909. Es vereinheitlichte die zuvor unterschiedlichen Vorschriften im Deutschen Reich und schuf erstmals eine überregional gültige Grundlage für den Kraftfahrzeugverkehr.

Das Gesetz regelte unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrerlaubnisklassen und die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins. Wer ein Kraftfahrzeug führen wollte, musste seine Befähigung nun durch eine Prüfung nachweisen. Neben der technischen Bedienung rückte zunehmend auch das richtige Verhalten im Straßenverkehr in den Mittelpunkt.

Für Frauen war der Weg zum Führerschein allerdings lange mit zusätzlichen Hürden verbunden. Verheiratete Frauen waren vielfach von der Zustimmung ihres Mannes abhängig, wenn sie eine Fahrerlaubnis erwerben wollten.


Vom „Stempelschein“ zur „Verkehrssünderkartei“

Mit dem Wirtschaftswunder wuchs in der jungen Bundesrepublik nicht nur der Wohlstand. Immer mehr Menschen konnten sich auch den Traum vom eigenen Auto erfüllen. 1959 waren bereits mehr als 3,5 Millionen Pkw zugelassen.

Die neue Mobilität hatte jedoch eine dramatische Kehrseite. Nach damaliger amtlicher Erfassung stieg die Zahl der Verkehrstoten von rund 6.000 im Jahr 1950 auf mehr als 13.000 im Jahr 1959.

Um wiederholte Verkehrsverstöße erkennen und Fahrerlaubnisentscheidungen zentral erfassen zu können, nahm am 2. Januar 1958 das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg seinen Betrieb auf. Zunächst wurden dort vor allem negative Fahrerlaubnisdaten gespeichert, beispielsweise der Entzug einer Fahrerlaubnis. Ein Punktesystem gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Im Volksmund erhielt das Register dennoch bald einen Namen, der sich bis heute gehalten hat: die „Flensburger Verkehrssünderkartei“.

Auch die Verwaltung der Einträge war anfangs noch weit von einer modernen Datenbank entfernt. Das Kraftfahrt-Bundesamt arbeitete unter anderem mit mechanischen Rotationsgeräten, von denen jedes die Angaben zu rund 30.000 Personen aufnehmen konnte. Erst 1976 wurde diese Form der Registrierung durch eine maschinelle Datenverarbeitung abgelöst.


Seit wann gibt es Punkte in Flensburg?

Der entscheidende Schritt folgte am 1. Mai 1974: Mit der Einführung des Punktesystems wurden Verkehrsverstöße erstmals bundesweit nach einem einheitlichen Schema bewertet.

Je nach Schwere eines Vergehens wurden zwischen einem und sieben Punkten vergeben. Wer 18 Punkte erreichte, musste in der Regel seine Fahrerlaubnis abgeben. Das Register dokumentierte damit nicht mehr nur einzelne Entscheidungen. Es wurde zu einem wichtigen Instrument, um wiederholtes Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

Am 1. Mai 2014 wurde das System grundlegend reformiert. Aus dem Verkehrszentralregister wurde das Fahreignungsregister. Verkehrsverstöße werden seitdem nach einem neuen Schema bewertet, und die Grenze für den Entzug der Fahrerlaubnis sank von 18 auf acht Punkte. Der umgangssprachliche Begriff „Verkehrssünderkartei“ ist dennoch bis heute eng mit Flensburg verbunden.


Wie funktionierte der „Stempelschein“ in der DDR?

In der DDR existierte ein vollkommen anderes System. Verkehrsverstöße wurden nicht zentral in Flensburg erfasst, sondern mit Stempeln auf einer Karte im Führerschein festgehalten.

Dieser Berechtigungsschein, umgangssprachlich „Stempelschein“ genannt, bot Platz für fünf Eintragungen. War die Karte vollständig abgestempelt, drohte ein Fahrverbot. Erst zwei Jahre nach dem letzten neuen Eintrag galt das Konto wieder als unbelastet.

Mit der deutschen Wiedervereinigung verloren die Stempelkarten ihre Gültigkeit. Die darin vermerkten Verkehrsverstöße wurden nicht in das Flensburger Verkehrszentralregister übernommen. Für Fahrer aus der ehemaligen DDR begann das Punktekonto damit bei null.


Grau, rosa, Scheckkarte: Der Führerschein verändert sein Gesicht

Nicht nur die Regeln rund um den Führerschein haben sich im Laufe der Jahrzehnte verändert. Auch sein Aussehen wandelte sich mehrfach.

Bis 1986 wurde in der Bundesrepublik überwiegend der graue Führerschein ausgegeben – im Volksmund besser bekannt als „grauer Lappen“. Er war vor allem ein schlichtes Verwaltungsdokument: funktional, einheitlich und möglichst schwer zu fälschen.

Am 1. April 1986 löste die sogenannte „rosa Pappe“ den grauen Führerschein ab. Sie war handlicher, auffälliger gestaltet und ein weiterer Schritt hin zu einer europäischen Vereinheitlichung.

Zum 1. Januar 1999 folgte schließlich der Führerschein im Scheckkartenformat. Die robuste Plastikkarte ist kleiner, leichter mitzuführen und verfügt über moderne Sicherheitsmerkmale. Gleichzeitig wurden die Fahrerlaubnisklassen innerhalb der Europäischen Union weiter vereinheitlicht.


Vom technischen Befähigungsnachweis zum Alltagsdokument

In etwas mehr als einem Jahrhundert hat sich der Führerschein grundlegend gewandelt. Aus einem Nachweis über die Beherrschung einer neuen und komplizierten Maschine wurde ein europaweit standardisiertes Dokument. Während anfangs vor allem technisches Verständnis gefragt war, stehen heute Verkehrsregeln, Gefahrenbewusstsein und verantwortungsvolles Verhalten im Mittelpunkt.


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