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Vererben für die Zukunft - Wie Ihr Nachlass Mobilitätsgeschichte bewahrt


Ein Vermächtnis, das bewegt

Viele Menschen stellen sich irgendwann die Frage: Was bleibt von mir, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Neben der Absicherung der Familie wächst bei vielen der Wunsch, mit dem eigenen Nachlass etwas Gutes zu tun - etwas, das über das eigene Leben hinaus Bestand hat.


Die STIFTUNG PS.SPEICHER in Einbeck bietet dafür eine einzigartige Möglichkeit: Ihr Erbe bewahrt nicht nur historische Fahrzeuge, sondern auch Geschichten, Emotionen und ein Stück Kulturgeschichte. Mit Ihrem Testament können Sie dazu beitragen, dass die faszinierende Welt der Mobilität auch für kommende Generationen lebendig bleibt.


Symbolische Übergabe eines klassischen Autoschlüssels zwischen zwei Händen vor historischen Fahrzeugen – ein blauer Oldtimer und ein rotes Coupé – in einer stilvollen Museumsausstellung.

Die STIFTUNG PS.SPEICHER – Bewahrung eines kulturellen Erbes

Die STIFTUNG PS.SPEICHER ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Erhaltung und Präsentation von über 2.500 historischen Fahrzeugen verschrieben hat. Sie erzählt Geschichten von Erfindern, Visionären und mutigen Pionieren - und macht Technikgeschichte erlebbar.

Unsere Mission:

  • Erhalt von Kulturgut: Restaurierung und Pflege einzigartiger Exponate

  • Bildung fördern: Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

  • Innovation erlebbar machen: Sonderausstellungen und digitale Angebote


Doch diese Aufgabe ist groß. Restaurierungen, Forschung und Bildungsarbeit sind nur mit Unterstützung möglich - auch durch testamentarische Zuwendungen.


Warum Vererben an eine gemeinnützige Stiftung sinnvoll ist

Ein Testament zugunsten einer gemeinnützigen Stiftung wie die STIFTUNG PS.SPEICHER ist mehr als eine finanzielle Entscheidung. Es ist ein Statement: Ich möchte, dass mein Vermögen Gutes bewirkt.

Ihre Vorteile:

  • Steuerfreiheit: Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit (§ 13 ErbStG). Ihr Nachlass kommt vollständig dem guten Zweck zugute.

  • Dauerhafte Wirkung: Ihr Vermögen wird langfristig für die Erhaltung von Kulturgut eingesetzt.

  • Gestaltungsmöglichkeiten: Sie können die Stiftung als Erbin einsetzen oder ein Vermächtnis festlegen.


Rechtliche Grundlagen – Was Sie wissen sollten

In Deutschland können Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen, wer Ihr Vermögen erhält. Fehlt eine Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge.


Optionen für die STIFTUNG PS.SPEICHER

  • Erbeinsetzung: Die Stiftung wird Vollerbin und übernimmt den gesamten Nachlass.

  • Vermächtnis: Sie vermachen der Stiftung einen bestimmten Betrag, eine Immobilie oder andere Werte.

  • Auflagen: Sie können festlegen, wofür Ihr Vermögen verwendet werden soll (z. B. Restaurierung eines bestimmten Fahrzeugs).

Wichtig: Pflichtteilsberechtigte Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben auch bei Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.


Wie Sie vorgehen – Schritt für Schritt

  1. Beratung einholen: Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht und Gemeinnützigkeitsrecht.

  2. Testament erstellen: Eigenhändig oder notariell - klar und eindeutig formuliert.

  3. Stiftung kontaktieren: Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und Wünschen.

  4. Angehörige informieren: Offene Kommunikation vermeidet Konflikte.


Was Ihr Vermächtnis bewirken kann

Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie:

  • Restaurierung historischer Fahrzeuge - vom verrosteten Rahmen bis zur glänzenden Karosserie.

  • Bildungsprojekte - Technik begreifbar machen für Kinder und Jugendliche.

  • Digitale Angebote - virtuelle Rundgänge und interaktive Inhalte für alle Generationen.


Jede Zuwendung - ob groß oder klein - trägt dazu bei, dass Mobilitätsgeschichte lebendig bleibt.


Emotionen, Erinnerungen und Verantwortung

Es geht nicht nur um Technik. Es geht um Menschen, um Geschichten, um das Staunen in den Augen eines Kindes, das zum ersten Mal einen Oldtimer sieht. Mit Ihrem Vermächtnis sorgen Sie dafür, dass solche Momente möglich bleiben – für Generationen.


Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die Stiftung als Alleinerbin einsetzen?

Nein, Sie können auch ein Vermächtnis festlegen oder die Stiftung als Miterbin einsetzen.

Fallen Steuern an?

Nein, gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit.

Kann ich bestimmen, wofür mein Geld verwendet wird?

Ja, Sie können Auflagen im Testament festlegen.


Ihr nächster Schritt

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Vermögen für einen guten Zweck einzusetzen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie vertraulich und unverbindlich.



Kontakt:

Sascha Franz, Mitarbeiter Fundraising, in der PS.Halle

Sascha Franz

Fundraising

Tel.: +49 5561 92320-267

Fax: +49 5561 92320-291

Mobil: +49 1514 0770922



Vererben an die STIFTUNG PS.SPEICHER bedeutet: Sie bewahren nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Erinnerungen und Kulturgeschichte. Ihr Vermächtnis ist ein Geschenk an die Zukunft – und ein starkes Zeichen für Verantwortung und Werte.


 
 
 

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